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Samsung Galaxy Tab 10.1 vs. Apple Teil 2 am 20. Dezember – diesmal vorm Oberlandgericht Düsseldorf

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Im August hatte Apple mit einer Einstweiligen Verfügung erwirkt, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht mehr in Deutschland verkaufen durfte. Der Grund dafür war laut Apple, dass Samsung mit diesem Tablet gegen ein Geschmacksmuster von Apple verstoßen hatte, das bereits 2004 eingereicht wurde. Am 9. September hatte die Richterin im Landgericht Düsseldorf dann Apple recht gegeben. Laut dem Urteil darf Samsung Deutschland das Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in Deutschland verkaufen und bewerben. Selbstverständlich durfte Samsung nach dem Urteil in Berufung gehen und genau das haben sie auch gemacht. Nun zieht Samsung Apple in die nächste Instanz vors Oberlandgericht in Düsseldorf. Dieses hat nun bekannt gegeben, dass die Verhandlung Samsung vs. Apple am 20. Dezember stattfinden wird.

Samsung möchte vor dem Oberlandgericht erwirken, dass sie das Galaxy Tab 10.1 doch verkaufen dürfen. Apple wird natürlich versuchen dies zu verhindern. Wie die Strategie beider Seiten aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Vorm Landgericht Düsseldorf hatte Samsung versucht der Richterin zu erklären, dass es schon lange vor dem iPad und dem Geschmacksmuster Tablets gab, die auch eine klare Oberfläche, runde Ecken und bunte Icons hatten, die erschienen sobald man das Gerät einschaltete.

Auch wenn der Fall noch nicht endgültig entschieden ist, das wird erst das Oberlandgericht Düsseldorf und danach vermutlich die nächste Instanz machen, hat Apple für sich schon etwas sehr wichtiges erreicht. Selbst wenn Samsung vorm Oberlandgericht Düsseldorf gewinnt und sie das Samsung Galaxy Tab 10.1 sofort wieder in Deutschland verkaufen dürfen, ist es zu spät um im Weihnachtsgeschäft noch mitzumischen, denn die Verhandlung findet erst am 20. Dezember statt.

Davon ist natürlich nicht nur das Galaxy Tab 10.1 betroffen, sondern auch das kürzlich von Amazon stornierte Galaxy Tab 8.9 und das gerade auf der IFA vorgestellte Galaxy Tab 7.7.

Quelle: Oberlandgericht Düsseldorf, teltarif


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