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Pressemitteilung: Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9 Verkaufsverbot wird am 31. Januar entschieden!

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Soeben hat das Oberlandgericht Düsseldorf in einer Pressemitteilung angekündigt, dass der Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple bezüglich des Verkaufsverbots des Galaxy Tab 10.1 am 31. Januar 2012 fortgesetzt und dann auch die endgültige Entscheidung getroffen wird. Erst dann werden die Richter entscheiden, ob das Galaxy Tab 10.1 und auch das Galaxy Tab 8.9 wieder verkauft werden dürfen oder das Verkaufsverbot bestehen bleibt. Apple möchte außerdem ein europaweites Verbot erreichen, bisher gilt dieses nur für Deutschland. Gestern fand die erste Anhörung vor dem Oberlandgericht Düsseldorf statt, was dort besprochen wurde, findet ihr hier.

Hier die Pressemitteilung vom Oberlandgericht Düsseldorf:

Rechtsstreit Apple gegen Samsung um Tablet-PC: Entscheidung am 31.01.2012

21.12.2011 Pressemitteilung Nr. 38/2011
In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, wird der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts am 30.01.2012 eine Entscheidung verkünden.
Die Firma Apple Inc. wehrt sich gegen die Einführung des Samsung-Tablet-PC auf dem deutschen und europäischen Markt. Mit Urteil vom 09.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten. Hinsichtlich der südkoreanischen Mutter scheide ein europaweites Verbot aus, weil insoweit keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gegeben sei. Apple Inc. habe – was insoweit für eine Zuständigkeit des Landgerichts erforderlich gewesen wäre nicht glaubhaft machen können, dass die deutsche Tochter im Namen der Muttergesellschaft handele. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die deutsche GmbH im eigenen Namen tätig sei. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Samsung erstrebt eine Aufhebung des Verbots und Apple Inc. eine europaweite Geltung des Verbots auch gegenüber der südkoreanischen Muttergesellschaft.

Mit Beschluss vom 15.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf ferner einen Antrag der Apple Inc. zurückgewiesen, den Vertrieb des „Galaxy Tab 8.9“ in der Europäischen Union zu verbieten. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine erneute Unterlassungsanordnung nicht erforderlich sei, weil die Anordnung aus dem Urteil vom 09.09.2011 auch den kleineren Tablet-PC erfasse. Gegen diese Entscheidung hat die Firma Apple Inc. sofortige Beschwerde eingelegt.

Der Senat, Vorsitzender Prof. Wilhelm Berneke, hat in der Sitzung am 20.12.2011 die entscheidungserheblichen Fragen mit den Beteiligten erörtert und wird voraussichtlich am 31.01.2012, 9.00 Uhr, eine Entscheidung in Saal A224 verkünden.

„Galaxy 10.1“: Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14c O 194/11, Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I 20 U 175/11

„Galaxy 8.9“: Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 14c O 219/11, Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I 20 U 126/11

Quelle: Oberlandgericht Düsseldorf


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