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Landgericht Düsseldorf hebt Einstweilige Verfügung gegen Samsung teilweise auf

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Heute morgen habe ich schon darüber berichtet, dass einige Experten der Meinung sind, dass Apple und vor allem das Landgericht Düsseldorf einen schwerwiegenden Fehler begangen haben könnten, als sie per Einstweiliger Verfügung ein Verkaufsstopp für das Samsung Galaxy Tab 10.1 in ganz Europa aussprachen. Laut den Anwälten könne das Gericht gar keine Einstweilige Verfügung aussprechen, die sich auf die ganze EU auswirkt. Anscheinend hatten sie recht, denn wie das Wall Street Journal nun berichtet, hat ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf heute bekannt gegeben, dass die Einstweilige Verfügung gegen Samsung teilweise aufgehoben wurde. Sie gilt offenbar nur noch für Deutschland, nicht mehr für ganz Europa. Hier darf das Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht verkauft werden. Ausgenommen sind nur die Exemplare, die schon an die Händler geschickt wurden.

Vor genau einer Woche hatte Apple per Einstweiliger Verfügung durchgesetzt, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 in ganz Europa, mit Ausnahme der Niederlanden, nicht mehr verkauft werden darf. Angeblich habe Samsung ihr patentiertes Geschmacksmuster verletzt. Alle bisherigen Infos zu dem Verfahren könnt ihr in den folgenden Artikeln nachlesen:

Apple gegen Samsung: Schwerwiegender Verfahrensfehler und verfälschtes Bildmaterial?

Skandal: HP kopierte das iPad schon 2003 – Samsungs Anhörung in Düsseldorf am 25. August/

Apples Kreuzzug wird fortgesetzt: Nach Samsung ist auch Motorolas Xoom und Jay-tech dran!

Offizielles Statement von Samsung zum Galaxy Tab 10.1 Verkaufsverbot in Europa + Beweismaterial aufgetaucht

Apple lebt in einer Traumwelt: 5 Tablets die vorm iPad vorgestellt wurden und ähnlich aussahen

Verkaufsverbot: Galaxy Tab 10.1 darf in Deutschland und der EU nicht mehr verkauft werden – Apple reicht Klage in Düsseldorf ein

Quelle: WSJ via AndroidCentral


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