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Samsung Galaxy Tab 10.1 vs iPad 2: Berufungsverfahren gestartet – Verkaufsverbot noch nicht aufgehoben!

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Ende Sommer hatte Apple mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf erwirkt, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht mehr in Deutschland verkauft werden darf. Einige Anhörungen später wurde das Verkaufsverbot dann vorm Landgericht für rechtmäßig erklärt und Samsung ging in Berufung. Das Berufungsverfahren wurde heute vorm Oberlandgericht Düsseldorf gestartet. Samsungs bestreben ist dabei das Verkaufsverbot aufzuheben, während Apple diesmal ein EU-weites Verbot erwirken möchte.

Der Vorsitzende Richter hat bei der heutigen Sitzung noch kein Urteil gefällt und auch nicht durchblicken lassen, in welche Richtung er tendiert. Erst nach zwei Stunden Verhandlung wurden das Samsung Galaxy Tab 10.1 und iPad 2 ausgepackt und von dem Richter nebeneinander hochgehalten – er kommentierte dabei, dass das Galaxy Tab 10.1 „auch schön“ sei. Außerdem merkte er an, dass auch Samsung nach einem möglichst flachen Tablet streben dürfe. Trotzdem sehe das Galaxy Tab 10.1 dem iPad 2 deutlich ähnlicher als Tablets anderer Hersteller.

Wann die Verhandlung vorm Oberlandgericht Düsseldorf fortgesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Spätestens morgen müsste dies aber in einer Pressemitteilung bekanntgegeben werden.

Am Donnerstag findet außerdem eine Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf statt, denn nach dem Galaxy Tab 10.1 will Apple nun auch ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N erwirken, das von Samsung extra abgeändert wurde um das Geschmacksmuster nicht mehr zu verletzen.

Quelle: WDR


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