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Apple gewinnt vor Gericht: Samsung Galaxy Tab 10.1 darf nicht verkauft werden!

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Vor fast einem Monat hatte Apple mit einer Einstweiligen Verfügung erwirkt, dass Samsung das Samsung Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. Laut Apple habe Samsung mit dem Tablet gegen ein Geschmacksmuster verstoßen, das Apple in Deutschland bereits 2004 eingereicht hatte. Details zum Geschmacksmuster findet ihr hier. Am 25. August kam es zu einer Anhörung beider Seiten und die Einstweilige Verfügung wurde vorerst aufrecht erhalten. Heute fand die letzte Sitzung statt und vor wenigen Minuten hat die Richterin im Landgericht Düsseldorf das finale Urteil verkündet und Apple recht gegeben. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf nicht mehr in Deutschland verkauft werden, das ist die endgültige Entscheidung der Richterin.

Laut der Richterin habe Samsung gegen das Geschmacksmuster von Apple verstoßen, das nicht zwangsweise jedes Tablet beschreibt. So verletzen die Tablets von Acer, Asus oder Toshiba nicht das Geschmacksmuster. Apple habe besonders die flache und schlichte Vorderseite des iPads kopiert. Zur Urteilsbegründung:

Es geht hier nur um das Geschmacksmuster und deshalb hat das Gericht die Verfuegung aufrecht erhalten, jedoch nur auf die Bundesrepublik Deutschland beschraenkt. Samsung hat sowohl US, als auch europaeische Fotos des Galaxy Tab 10.1 vorgelegt und deshalb sei fuer Apple nicht ersichtlich gewesen, welches Tab letzendlich auf den Markt kommt, weshalb der einstweiligen Verfuegung auch umgehend stattgegeben wurde..
Laut der Richterin bleibt das Geschmacksmuster gueltig und sei nicht die einzige technische Loesung, wie es z.B. die Richter in den Niederlanden bestaetigten.. Wenn man sich Tablets von Acer, ASUS oder Toshiba anschaut, dann weisen diese eine voellig andere Front auf. Das Galaxy Tab 10.1 verletzt dieses Geschmacksmuster, da es das minimalistische Design des Apple iPad kopiert. Der Gesamteindruck wird durch die glatten, schlichten Flaechen bestimmt und somit gibt es eine Uebereinstimmung mit dem iPad.

Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf also definitiv nicht in Deutschland verkauft werden, ob Samsung das Urteil in anderen Instanzen anfechten wird ist noch unbekannt. Damit sieht es auch ziemlich schlecht für das auf der IFA vorgestellte Samsung Galaxy Tab 7.7 aus, das dem Galaxy Tab 10.1 sehr ähnlich sieht und auf einer vorherigen Ordnung des Landgerichts Düsseldorf schon aus den Hallen auf der IFA entfernt werden musste.

Dies ist eine sehr schlechte Nachricht für Samsung, gleichzeitig aber auch eine gute für andere Hersteller. Acer, Asus und Toshiba müssen wohl keine Angst haben, dass sie in Deutschland zumindest aufgrund dieses Geschmacksmusters von Apple verklagt werden. Ähnliches dürfte auch für Archos gelten, Tablets wie das Huawei MediaPad könnten aber noch betroffen sein.

Quelle: Netbooknews


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