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Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

Hessens Verbraucherschutzministerin fordert ein Rückgaberecht für Apps, ähnlich wie wir es von physischen Produkten wie Schuhe und Elektronik kennen.

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App erstatten lassen
Wer auf dem iPhone oder iPad eine App kauft, kann diese nicht zurückgeben. Wird in der Beschreibung im App Store also etwas versprochen, das die App nicht einhalten kann, hat man umsonst seine Kreditkarte gezückt – so einfach bekommt man das Geld nicht zurück. Nur in Einzelfällen hat Apple dies ermöglicht, wenn man sich schriftlich bei Apple beschwert hat.

Google ist hier etwas kulanter, denn nach dem Kauf im Play Store hat man 15 Minuten Zeit eine App „zurückzugeben“, man bekommt das Geld dann erstattet. Aber auch hier hatte man früher deutlich mehr Zeit, nämlich 24 Stunden.

Laut dem jetzigen Fernabsatzrechts ist es vollkommen rechtens, wenn die Anbieter der App Stores keine Rückgabe ermöglichen. Anders als Schuhe, Elektronik oder andere physische Produkte, seien digitale Güter laut dem Bundesgesetzbuch nicht für eine Rückgabe geeignet. Hessens Verbraucherschutzministerin möchte das ändern und fordert nun ein Rückgaberecht für Apps.

Gerade tagt die Verbraucherschutzminister Konferenz in Bad Nauheim und dort hat die hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich das Thema App-Kauf auf die Agenda gesetzt. Sie fordert, dass auch für Apps zukünftig ein Rückgaberecht gilt.

Beim Thema Rückgaberecht für Apps muss man natürlich sowohl die Belange der Kunden, als auch die der Endnutzer im Auge behalten. Würde es wie bei anderen Produkten ein 14 tägiges Rückgaberecht geben, könnte man sich ein Game kaufen, es innerhalb von 14 Tagen durchspielen, und dann zurückgeben – ohne, dass der Entwickler entsprechend belohnt wird.

Ich würde mir ein Rückgaberecht von ein paar Stunden wünschen. Die 15 Minuten von Google sind Verglichen zum App Store von Apple zwar schon sehr gut, reichen aber nicht bei allen Apps aus, um ausprobieren zu können, ob man die App wirklich haben möchte.

Wie seht ihr das?

Via: Heute
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