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So könnt ihr Google Play Gutscheinkarten kaufen und mit PayPal bezahlen

Es gibt nun einen Weg, wie man eine Gutscheinkarte für den Google Play Store mit PayPal bezahlen kann. Wer keine Kreditkarte hat, kann dadurch nun im Play Store einkaufen.Read More

Andrzej Tokarski

Google Play Gutschein
Wer schon einmal eine App im Play Store von Google kaufen wollte, kennt das Problem: Man kann nur mit Kreditkarte zahlen. In Deutschland sind Kreditkarten nicht soweit verbreitet und wer nicht ab und zu im Ausland unterwegs ist, hat oft keine. Vor ein paar Monaten hat Google dann Gutscheinkarten eingeführt, die man bei Google selbst jedoch auch mit einer Kreditkarte bezahlen muss und im deutschen Einzelhandel sind diese noch nicht verfügbar. Kollege Caschy hat nun einen Weg gefunden, wie man sich eine Gutscheinkarte für den Play Store besorgen und diese mit PayPal bezahlen kann.

In den USA sind Gutscheinkarten für den Play Store schon seit einiger Zeit im Einzelhandel erhältlich, darunter auch bei Walmart. Dort kann man die Gutscheinkarten auch online bestellen – und bei Walmart kann man auch mit PayPal bezahlen. Es wäre natürlich ziemlich umständlich, wenn man sich die Gutscheinkarten dann nach Deutschland schicken lässt und das ist so einfach auch gar nicht möglich. Glücklicherweise kann man sich bei Walmart den Gutscheincode aber auch per E-Mail zuschicken lassen.

Wenn ihr die Gutscheinkarte für den Google Play Store bei Walmart kauft, müsst ihr leider eine falsche Adresse angeben, die irgendwo in den USA liegt. Aber immerhin könnt ihr mit PayPal bezahlen und bekommt den Gutscheincode per E-Mail zugeschickt, der dann auch im deutschen Play Store eingelöst werden kann. Update: Zwar wird der Link im deutschen Play Store angezeigt, aber man braucht einen VPN, um den Gutscheincode einlösen zu können.

Die Gutscheinkarten findet ihr hier bei Walmart und bei Caschy gibt es ein paar Screenshots auf denen ihr seht, wie das funktioniert.

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  • http://twitter.com/Puh Patrick Steinke

    Bei einem Kaufvertrag falsche Personendaten (auch Adressdaten) verwenden nennt die
    Staatsanwaltschaft für gewöhnlich Betrug und dieser verstößt gleich in
    mehreren Fällen gegen in Deutschland gültige Gesetze des StgB (§263,
    §263a, §269). Hinzu kommen Identitätsdiebstahl und für den Blogbetreiber
    hier auch gleich noch §111 StgB “Aufforderung zu einer Straftat”. Im
    Zusammenhang damit dann auch gleich noch viel Glück bei der nächsten
    US-Einreise, falls das FBI (welches eine ganze Menge Daten sammelt) euch
    an dieser hindert und euch nach einer eingehenden Befragung gleich
    wieder postwendend und kostepflichtig mit dem nächsten Flieger nach
    Hause schickt, weil dies ist ebenfalls in den USA eine Straftat und kein
    Kavaliersdelikt.

    • http://www.facebook.com/jurgen.brang Jürgen Brang

      Danke für die Aufklärung. Das entspräche allerdings schon etwas… mit Kanonen auf Spatzen schießen. Keiner hat einen Schaden dadurch, im Gegenteil, alle Beteiligten profitieren. Warum sollte das also verfolgt werden!?

    • Harry Hirsch

      Lüg doch nicht rum du Pfeife. Für einen Betrug braucht es einen RECHTSWIDRIGEN VERMÖGENSVORTEIL oder eine BESCHÄDIGUNG DES VERMÖGENS EINES ANDEREN. Das ist hier aber mal sowas von gar nicht gegeben. Also halt mal lieber den Ball flach und die Backen dicht.

  • http://www.facebook.com/mario.boehme.3 Mario Boehme

    Denke mal, dass in diesem Beitrag gemeint ist, dass man jemanden in USA kennt, der den Einkauf online bei Walmart für einen übernimmt. Alternativ geht natürlich ganz legal auch eine Urlaubsanschrift :-)

  • Scriptmaster

    In den USA ist das bestimmt gegen das Gesetz. Sich als jemand anderer auszugeben gibt 5 Jahre Knast. Den Amerikanern ist ein Schaden egal. It’s against the law, stupid! Also kann man das so machen, sollte aber nicht direkt die nächste USA-Reise planen, wenn man nicht am Flughafen herausgewunken werden will.