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Apple vs. Samsung: Galaxy Tab 10.1N darf weiterhin in Deutschland verkauft werden!

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Das Landgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N nicht mehr gegen das Geschmacksmuster von Apple verstößt. Auch ist es dem iPad nicht mehr so ähnlich, dass das Tablet wegen unlauterem Wettbewerb verboten werden könnte. In Düsseldorf hat das Landgericht Apples einstweilige Verfügung auf ein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1N zurückgewiesen – es darf weiterhin in Deutschland verkauft werden.

Nachdem das Landgericht Düsseldorf im Sommer 2011 entschieden hatte, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 gegen ein Geschmacksmuster von Apple verstoße und dem iPad zu ähnlich sehe, brachte Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N ein im Design leicht abgeändertes Tablet raus. Auch für das Galaxy Tab 10.1N wollte Apple so schnell wie möglich ein Verkaufsverbot durchboxen, ist jetzt aber gescheitert. Das Landgericht Düsseldorf ist der Meinung, dass das Design durch die vorgezogenen Lautsprecher und den deutlicheren Samsung Schriftzug nicht mehr gegen das Geschmacksmuster verstößt. Auch wegen unlauterem Wettbewerb kann man Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N nicht mehr ran kriegen, dafür ähnelt es dem iPad nicht stark genug.

Das ist ein großer Sieg für Samsung, denn erst kürzlich wurde das Verkaufsverbot für das erste Samsung Galaxy Tab 10.1 vorm Oberlandgericht Düsseldorf nochmals bestätigt. Sowohl dort, als auch im Galaxy Tab 10.1N Verfahren ist der Rechtsstreit aber noch nicht zu ende. Heute hat das Landgericht Düsseldorf nur bezüglich eines Eilantrags von Apple entschieden. Die Hauptverhandlung wird aber erst im September 2012 stattfinden.

Quelle: Landgericht Düsseldorf (PDF)


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