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Apple verliert vor Gericht – Samsung Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden

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Im Sommer 2011 hatte Apple eine Klage gegen Samsung vorm Landgericht Düsseldorf gewonnen, wodurch das Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in Deutschland verkauft werden durfte. Dies wurde erst vor ein paar Tagen vom Oberlandgericht Düsseldorf nochmals bestätigt. Deshalb brachte Samsung im Herbst mit dem Galaxy Tab 10.1N ein sehr ähnliches Tablet raus, das sich letztendlich nur vom Design leicht vom originalen 10.1 unterschied. Apple hat daraufhin sofort beim Landgericht Düsseldorf und Landgericht München beantragt, dass auch für das Galaxy Tab 10.1N ein Verkaufsverbot ausgesprochen wird. Das Landgericht München hat nun aber entschieden, dass Samsung ihr 10 Zoll Tablet weiterhin auch in Deutschland anbieten darf.

Das von Apple vorm Landgericht München zur Anklage benutzte Patent, welches Tablets und Smartphones mit Touchscreens beschreibt, ist laut dem Landgericht München nicht rechtens. Schon bevor das Patent von Apple eingereicht wurde, gab es solche Geräte. Deshalb wurde entschieden, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1N nicht gegen dieses, nun ungültige Patent verstößt und weiterhin verkauft werden darf. Das gleiche gilt für das Samsung Galaxy Nexus, für das Apple ebenfalls ein Verkaufsverbot erwirken wollte.

Auch wenn das ein heftiger Rückschlag für Apple ist, ist das Samsung Galaxy Tab 10.1N noch nicht gerettet. Auch vorm Landgericht Düsseldorf hat Apple ein Verbotsverfahren gegen das Galaxy Tab 10.1N eingeleitet, bei dem es wieder um das Geschmacksmuster geht, welches schon zur Sperrung des 10.1 führte. Die Entscheidung dazu fällt das Landgericht Düsseldorf am 9. Februar.

Außerdem werden sowohl Samsung, aber auch Apple in die nächste Instanz bezüglich des Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 wechseln, dessen Verkaufsverbot vor ein paar Tagen erst vorm Oberlandgericht Düsseldorf ausgesprochen/bestätigt wurde. Der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung in Deutschland ist also lange noch nicht vorbei.

Quelle: reghardware


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